FAQ – Antworten auf Ihre Fragen

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Sie erhalten meist binnen einer Woche einen ersten Entwurf Ihrer Rechtstexte. Bei einfacheren Rechtstexten, wie z.B. AGB für Onlineshops B2C oder AGB für Ebay, Amazon, Etsy u.ä. sind wir meist schneller, bei komplizierteren Texten wie z.B. für Vermittlungsplattformen oder besonders kreative Geschäftsmodelle benötigen wir etwas mehr Zeit.

Werden auch für Unternehmen aus Österreich oder der Schweiz die AGB und Rechtstexte erstellt?

Wir erstellen für die gesamte DACH – Region Rechtstexte. Wenn Ihr Unternehmen aber in Österreich oder der Schweiz sitzt, dann gelten die Preise auf unseren entsprechenden speziell für diese Länder veröffentlichten Internetseiten. Für Österreich wäre dies https://agb-erstellen.at/ und für die Schweiz https://matutis.ch/. Die hier etwas abweichenden Preise begründen sich damit, dass wir dann natürlich nicht nur die deutsche und europäische Rechtslage berücksichtigen, sondern logischerweise auch die speziell für Ihren Sitzstaat geltenden Rechte beachten. Und auch bei den Zahlungsmodalitäten haben wir uns hier zur Vermeidung eines sonst für uns unwirtschaftlichen Ablaufs zur Rechnungsstellung und Zahlung vor Erstellung der Rechtstexte entschieden. Aus diesem Grunde ist auch die Rechtstexteflatrate leider nicht aus Österreich oder der Schweiz buchbar. Dennoch müssen Sie, nicht auf stets aktuelle Rechtstexte verzichten. Ihre Wahl lautet dann einfach, Erstellung zum Pauschalpreis und dannach Abschluss des jederzeit kündbaren Update-Vertrages.

Gibt es eine Haftungsübernahme?

Selbstverständlich! Denn wie jeder Rechtsanwalt hafte ich dafür, dass die von meiner Kanzlei erstellten Rechtstexte der aktuellen Rechtslage entsprechen. Für entsprechende Beratungsfehler, also wenn eine Klausel falsch sein sollte und Ihnen hierdurch ein Schaden entsteht oder Sie abgemahnt werden, stehe ich daher ein.

Wieviel Korrekturläufe gibt es?

Meine Kanzlei hat den Anspruch die perfekten Rechtstexte für Ihr Unternehmen zu erstellen und bürdet Ihnen keine Standard-AGB von der Stange auf. Soweit wir zum Beginn der Bearbeitung alle Informationen über Ihr Unternehmen vorliegen haben und Ihre Website und Ihre Geschäftsabläufe für uns sichtbar sind, wird die erste Version bereits meist passend sein. Soweit diese noch zu überarbeiten ist, erfolgt dies solage, bis die Rechtstexte zu 100% passend sind. Die Zahl der Korrekturläufe ist hierbei nicht beschränkt. Im Anschluss hieran sind dann diese Rechtstexte von Ihnen in Ihren Bestellablauf bzw. Geschäftsablauf einzubinden. Die Einbindung wird dann ebenfalls von uns kontrolliert. Mit dieser Einbindung und abschließenden Kontrolle durch meine Kanzlei ist dann der Auftrag abgeschlossen.

Wann sind die Anwaltsgebühren zu zahlen?

Sie erhalten bei einem Pauschalpreisangebot zusammen mit der ersten Version der Rechtstexte die Rechnung, welche Sie bitte binnen einer Woche begleichen. Soweit Sie eine Rechtstexteflatrate gebucht haben, erfolgt die Einrichtung des SEPA-Lastschriftsverfahrens mit der Beauftragung, so dass die erste der monatlichen Abbuchungen binnen einer Woche erfolgt. Regelmäßig haben Sie binnen dieser Zeit bereits eine erste Version der Rechtstexte vorliegen.

Warum sind die Angebote so günstig?

AGB für einen einfachen an Verbraucher gerichteten Onlineshop oder den Handel via Ebay, Amazon, Dawanda und ähnlichen Plattformen unterliegen dermaßen starken gesetzlichen Vorgaben, dass es hier vorwiegend um die Prüfung der Verwendung sämtlicher Pflichtinformationen geht. Es ist somit kaum zeitaufwändig, entsprechende AGB zu erstellen. Sie erhalten die erforderlichen Rechtstexte (AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung nebst Musterwiderrufsformular und soweit gebucht auch die Datenschutzerkärung), welche die Besonderheiten Ihres Internetangebotes berücksichtigen.
Und wenn Sie diese AGB und weiteren Rechtstexte auf Ihrer Website bzw. Ihre Angebote eingestellt haben, prüft meine Kanzlei die richtige Einbindung in Ihren Geschäftsablauf. Hierdurch sind Sie schnell und günstig in der Lage, rechts- und abmahnsicher aufzutreten und sich auf Ihren Unternehmenserfolg zu konzentrieren, und müssen sich nicht weiter um Rechtliches kümmern. Denn durch die Erstellung und Prüfung der Einbindung durch meine Kanzlei ist sichergestellt, dass die AGB und die weiteren Rechtstexte zu 100% für Ihr Unternehmen passend und im Geschäftsablauf richtig integriert sind.

Warum sind die Angebote nicht billiger?

Mein Anliegen ist, dass Sie die perfekten Rechtstexte für Ihr Unternehmen erhalten. Meine Kanzlei liefert Ihnen also nicht die AGB und weiteren Rechtstexte „von der Stange“, sondern es wird immer zunächst Ihr Unternehmen bzw. Geschäftsmodell sowie Ihre Website betrachtet, um dann auf dieser Basis individuell passende AGB und ggf. erforderliche weitere Rechtstexte zu erstellen, die zu 100% passend sind. Und da niemand Ihr Unternehmen besser kennt als Sie, wird der erste Entwurf der für Sie erstellten AGB natürlich auch noch weiter überarbeitet, falls diese noch nicht auf Anhieb perfekt für Sie gepasst haben.
Vor allem, wenn Sie nicht einen einfachen Onlineshop B2C oder einen Amazon-Shop oder Ähnliches betreiben, bestehen erhebliche Regelungsmöglichkeiten, die bedacht werden müssen, um aus einer Vielzahl der möglichen Klauseln die für Sie richtige Wahl zu treffen. Die Anzahl der Korrekturläufe ist daher auch nicht begrenzt, sondern Ziel ist es, dass die erstellten AGB Ihr Unternehmen widerspiegeln und Sie selbst diese vollständig nachvollziehen können, damit sich dann auch Ihr Unternehmen mit den eigenen AGB und weiteren Rechtstexten identifizieren kann. Denn was nützen an sich perfekt erstellte AGB, wenn diese überhaupt nicht den tatsächlichen Geschäftablauf des Unternehmens widerspiegeln.

Im Anschluss prüft meine Kanzlei dann die ordnungsgemäße Einbindung der AGB und der weiteren Rechtstexte in Ihren Geschäftsablauf. Dieser Service der individuellen Erstellung und Prüfung der für Sie perfekten AGB ist nicht günstiger von meiner Kanzlei zur Verfügung zu stellen. Es gibt zwar immer jemand, der es billiger macht, aber der Anspruch an Qualität, Individualität und Service, den ich selbst erwarte und den daher auch meine Mandanten verdienen, wird man dann meiner Meinung nach kaum erwarten können.

Bieten Sie auch Texte auf Englisch an?

Grundsätzlich ja. Hierfür berechnen wir einen Aufpreis von 50% auf die jeweils für die Erstellung der deutschen Version anfallenden AGB bzw. Rechtstexte.